Rechtsprechung
   OVG Saarland, 23.11.2005 - 2 W 31/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6263
OVG Saarland, 23.11.2005 - 2 W 31/05 (https://dejure.org/2005,6263)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23.11.2005 - 2 W 31/05 (https://dejure.org/2005,6263)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. November 2005 - 2 W 31/05 (https://dejure.org/2005,6263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nacheheliches Aufenthaltsrecht für Thailänderin - Härteklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung einer thailändischen Staatsangehörigen im Falle einer Scheidung der Ehe mit einem Deutschen; Voraussetzungen für ein Vorliegen einer "besonderen Härte" im Sinne des § 31 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) unter dem Aspekt der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 30 Abs. 2
    Thailand, Aufenthaltserlaubnis, Ehegattennachzug, eigenständiges Aufenthaltsrecht, Diskriminierung, Situation bei Rückkehr, alleinstehende Frauen, Prostitution, Deutschverheiratung, besondere Härte, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren)

  • Judicialis

    AufenhtG § 31 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenhtG § 31 Abs. 2
    Nacheheliches Aufenthaltsrecht für Thailänderin (Härteklausel)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 357 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Saarlouis, 28.11.2003 - 2 F 32/03
    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2005 - 2 W 31/05
    Auf den entsprechend begründeten Antrag hin hat das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 28.11.2003 - 2 F 32/03 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs unter Hinweis auf das Erfordernis weiterer Sachverhaltsaufklärung im Widerspruchsverfahren bis zu dessen Abschluss angeordnet.

    Mit ihrer dagegen gerichteten Beschwerde macht die Antragstellerin - weiterhin - geltend, dass die im Beschluss vom 28.11.2003 - 2 F 32/03 - für notwendig gehaltene Sachaufklärung von der Widerspruchsbehörde, die die Auskünfte selbst als vage angesehen und letztlich eine Beweislastentscheidung getroffen habe, nicht geleistet worden sei.

    Mit Blick auf die von der Antragstellerin behauptete zu erwartende (gesellschaftliche) Diskriminierung als "Nutte" haben sowohl die Antragsgegnerin im Abhilfeverfahren als auch die Widerspruchsbehörde im Anschluss an die eine entsprechende Vorgabe zur Sachverhaltsklärung enthaltende Aussetzungsentscheidung des Verwaltungsgerichts vom 28.11.2003 - 2 F 32/03 -Auskünfte der Deutschen Botschaft in Bangkok und des Auswärtigen Amts zu den Befürchtungen der Antragstellerin eingeholt.

  • VG Arnsberg, 16.02.2006 - 12 K 91/05
    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2005 - 2 W 31/05
    Mit Eingang am 6.6.2005 hat diese Klage beim Verwaltungsgericht erhoben, die dort unter der Geschäftsnummer 12 K 91/05 anhängig ist.
  • VG Frankfurt/Oder, 13.01.2022 - 3 L 251/21
    Eine Härte im Sinne der Vorschrift ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn im konkreten Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung in die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Herkunftslandes über die damit naturgemäß immer verbundenen Probleme deutlich hinausgehen und damit den Ehegatten ungleich härter treffen, als andere Ausländer in derselben Situation (BVerwG, Urteil vom 09. Juni 2009 - 1 C 11/08 -, juris Rn. 24, 28; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2011 - OVG 3 S 31.11 -, Seite 2 EA; OVG Saarlouis, Beschluss vom 23. November 2005 - 2 W 31/05, BeckRS 2006, 20211, beck-online).

    Ihr weiterer Vortrag, sie habe im Libanon keine Wohnung oder sonstige Aufenthaltsmöglichkeit, soziale Bindungen dorthin fehlten ihr, die Familie lebe in Deutschland, handelt es sich um zielstaatsbezogene Aspekte, die mit ihrer Ehe oder deren Auflösung nicht im Zusammenhang stehen (ähnlich Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2011 a. a. O.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 23. November 2005 - 2 W 31/05, a. a. O.).

  • VG Saarlouis, 17.11.2010 - 10 L 1934/10

    Ausländerrecht: eigenständiges Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.11.2005, 2 W 31/05; ferner Bay.VGH, Beschluss vom 18.03.2008, 19 ZB 08.259, zitiert nach juris, sowie Hailbronner, AuslR, Stand: August 2010, § 31 AufenthG Rdnr. 18.

    dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.11.2005, a. a. O..

  • OVG Saarland, 17.07.2009 - 2 B 385/09

    Visumsfreistellung der Einreise für einen Kurzaufenthalt bis zu drei Monaten -

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.11.2005 - 2 W 31/05 -, SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 75 (Rückkehr einer geschiedenen Frau nach Thailand), und vom 8.6.2000 - 9 V 14/00 -, SKZ 2000, 265 Leitsatz Nr. 126, wonach die bei der Rückkehr zu erwartenden Schwierigkeiten nach Art und Schwere so erheblich sein müssen, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis als nicht mehr vertretbar erscheinen würde, noch zu § 29 AuslG) Dafür gibt es angesichts der konkreten Fallumstände keine Anhaltspunkte.
  • OVG Saarland, 28.01.2014 - 2 B 485/13

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht auf Basis eines Visums

    Eine solche anspruchsbegründende - bezogen auf den Trennungszeitpunkt zu beurteilende "besondere" Härte, die der Ausländerin oder dem Ausländer bei einer Trennung vor Ablauf der Mindestbestandszeit der ehelichen Lebensgemeinschaft von dem deutschen Ehepartner ausnahmsweise einen Anspruch auf eigenständigen Aufenthalt vermitteln könnte, kann unter dem Aspekt der anstehenden Rückkehr in das Heimatland nur ausnahmsweise festgestellt werden, wenn die von der Ausländerin beziehungsweise dem Ausländer zu gewärtigenden Schwierigkeiten der Wiedereingliederung in die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Herkunftslandes deutlich über die damit regelmäßig verbundenen Probleme hinausgehen.(vgl. dazu OVG des Saarlandes Beschlüsse vom 13.10.2011 - 2 A 259/11 -, SKZ 2012, 96, Leitsatz Nr. 39, vom 24.2.2011 - 2 B 17/11 -, SKZ 2011, 242, Leitsatz Nr. 52, betreffend die Rückkehrverpflichtung einer wiederholt geschiedenen und nach eigenem Vortrag deswegen von ihrer Familie "verstoßenen" Frau in die Türkei, wonach auch ein vergleichsweise geringerer Lebensstandard im Rückkehrfall noch keine "besondere" Härte begründet, m.w.N., vom 4.6.2010 - 2 B 86/10 -, SKZ 2010, 223, Leitsatz Nr. 49, dort insbesondere zum Beurteilungszeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, vom 17.7.2009 - 2 B 385/09 -, SKZ 2010, 67, Leitsatz Nr. 53, vom 4.2.2009 - 2 B 449/08 -, SKZ 2009, 253, Leitsatz Nr. 69, vom 23.11.2005 - 2 W 31/05 - SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 75, betreffend die Rückkehr einer geschiedenen Frau nach Thailand, und vom 8.6.2000 - 9 V 14/00 -, SKZ 2000, 265 Leitsatz Nr. 126, wonach die bei der Rückkehr zu erwartenden Schwierigkeiten nach Art und Schwere so erheblich sein müssen, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis als nicht mehr vertretbar erscheinen würde, noch zu § 19 AuslG) Die alle Rückkehrer beziehungsweise Rückkehrerinnen gleichermaßen treffenden typischen Rückkehreffekte wie etwa der drohende Verlust eine Arbeitsplatzes in Deutschland können die Ausreisepflicht von vornherein nicht über das Merkmal der "besonderen Härte" in § 31 Abs. 2 Satz 1 AufenthG suspendieren.
  • OVG Saarland, 24.02.2011 - 2 B 17/11

    Nacheheliches Aufenthaltsrecht

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.11.2005 - 2 W 31/05 -, SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 75 (Rückkehr einer geschiedenen Frau nach Thailand), und vom 8.6.2000 - 9 V 14/00 -, SKZ 2000, 265 Leitsatz Nr. 126, wonach die bei der Rückkehr zu erwartenden Schwierigkeiten nach Art und Schwere so erheblich sein müssen, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis als nicht mehr vertretbar erscheinen würde, noch zu § 19 AuslG) Dafür gibt es angesichts der konkreten Fallumstände keine Anhaltspunkte.
  • OVG Saarland, 04.02.2009 - 2 B 449/08

    Aufenthaltserlaubnis: Eigenständiges nacheheliches Aufenthaltsrecht; typische

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.11.2005 - 2 W 31/05 -, SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 75 (Rückkehr einer geschiedenen Frau nach Thailand), und vom 8.6.2000 - 9 V 14/00 -, SKZ 2000, 265 Leitsatz Nr. 126, wonach die bei der Rückkehr zu erwartenden Schwierigkeiten nach Art und Schwere so erheblich sein müssen, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis als nicht mehr vertretbar erscheinen würde, noch zu § 29 AuslG) Dafür gibt es angesichts des Lebensalters, des Gesundheitszustands und des Bildungsgrads des Antragstellers keine durchgreifenden Anhaltspunkte.
  • VG Saarlouis, 11.11.2008 - 2 L 928/08

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit

    dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.11.2005 - 2 W 31/05 - m.w.N.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2007 - 2 S 9.07

    Aufenthaltserlaubnis: Eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Aufhebung der

    Unter dem Aspekt der Rückkehr in das Heimatland kann daher eine besondere Härte nur zugebilligt werden, wenn die von der Antragstellerin zu gewärtigenden Schwierigkeiten der Wiedereingliederung in die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Herkunftslandes deutlich über die damit naturgemäß immer verbundenen Probleme hinausgehen (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23. November 2005 - NVwZ-RR 2006, S. 357).
  • VG Saarlouis, 19.09.2014 - 6 L 975/14

    Ausweisung und Aufenthaltserlaubnis nach Beendigung der Ehe mit einer deutschen

    dazu auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.11.2005, 2 W 31/05; ferner Kammerbeschluss vom 16.06.2014, m.w.N.
  • VGH Bayern, 15.02.2010 - 19 CS 09.3105

    Ermöglichung des weiteren Aufenthalts des Ehegatten zur Vermeidung einer

    Der Verlust eines in der Bundesrepublik gelungenen sozialen Aufstiegs oder eines Arbeitsplatzes im Falle eines ungeplanten Abbruchs des Aufenthalts trifft alle Rückkehrer gleichermaßen; er ist daher - soweit nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen - grundsätzlich nicht geeignet, die Ausreisepflicht zu suspendieren (vgl. OVG Saarl vom 23.11.2005 NVwZ-RR 2006, 357; HessVGH vom 24.10.2003 InfAuslR 2004, 72).
  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 19 CS 08.1166

    Besondere Härte bei Aufgabe einer Existenzgrundlage im Inland; angemessene

  • VG Saarlouis, 28.09.2012 - 10 K 573/12

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Saarlouis, 25.03.2011 - 10 K 757/10

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis; besondere

  • VGH Bayern, 27.09.2012 - 19 CS 12.1647

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges Aufenthaltsrecht;

  • VG Saarlouis, 18.04.2012 - 10 K 788/11

    Nachträgliche Befristung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis; Zumutbarkeit des

  • VG München, 05.08.2008 - M 4 S 08.3399

    2-jähriges Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft i.S.v. § 31 Abs. 1 Nr. 1

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht